- Wirtschaftslehre
- Wịrt|schafts|leh|re 〈f. 19; unz.〉 Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften (als Unterrichtsfach an Schulen)
* * *
Wịrt|schafts|leh|re, die:[Grundlagen der] Wirtschaftswissenschaften [als Schulfach].* * *
Wirtschaftslehre,Schulwesen: Sammelbegriff für einen Unterrichtsbereich der Sekundarstufe II, der aus dem kaufmännischen Bildungswesen hervorgegangen ist und bei dem deshalb traditionell betriebswirtschaftlich-kaufmännische Kenntnisse im Mittelpunkt stehen. Wirtschaftslehre ist heute jedoch nicht eigentlich berufs- oder praxisorientiert. Berufsrelevante Basisqualifikationen werden vielmehr in der Einsicht in wirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge gesehen. Die Wirtschaftslehre soll deshalb in ökonomischen Strukturen, Prozesse und Begriffe sowie Wirtschaftsgeschichte einführen und wirtschaftliche Rahmenbedingungen und deren Veränderungsprozesse bewusst machen. Die Bildungsinhalte der Wirtschaftslehre sind im Einzelnen nach Schultyp und -stufe wie auch nach Bundesland verschieden.* * *
Wịrt|schafts|leh|re, die: [Grundlagen der] Wirtschaftswissenschaften [als Schulfach].
Universal-Lexikon. 2012.